Neuigkeiten
Akustische Klassifizierung der Gemeindegebiete
Wir führen die Ausarbeitung der akustischen Klassifizierung des Gemeindegebietes (G.A.K.) für alle interessierten Gemeinden Südtirols durch.
Laut dem Landesgesetz vom 5. Dezember 2012, Nr. 20 muss der G.A.K. aller Südtiroler Gemeinden innerhalb 2014 erstellt werden. Damit werden für jede urbanistische Zone die Lärmgrenzwerte festgelegt. Wir sind für die Gemeinden der kompetente Partner!
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch
LANDESGESETZ NR. 20 – 5.12.2012 “Bestimmungen zur Lärmbelastung” (Kundgemacht im Amtsblatt vom 18.12.2012, Nr. 51)